Stellungnahme KI-Verordnung
Die KI-Verordnung der EU (Artificial Intelligence Act, AI Act) ist ein Gesetz, das den Einsatz von Künstlicher Intelligenz innerhalb der Europäischen Union reguliert. Die Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz, der KI-Anwendungen in Kategorien wie "unzulässig", "hochriskant", "begrenztes Risiko" und "minimales Risiko" einteilt. Besonders strenge Anforderungen gelten für hochriskante KI-Systeme, etwa im Gesundheitswesen, bei der Strafverfolgung oder im Finanzsektor. Die Verordnung sieht Transparenzpflichten, Sicherheitsprüfungen und Aufsichtsinstrumente vor, um die Einhaltung der Regeln sicherzustellen.
Die Verordnung wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 1. August 2024 in Kraft. Die meisten Bestimmungen werden jedoch erst ab dem 2. August 2026 anwendbar sein, um den betroffenen Akteuren ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben.
Stellungnahme Hochrisiko-KI
Die Chatbotplattform von viind stellt Chatbots zur Verfügung, die den Nutzenden unverbindliche Auskünfte erteilen können und bei KI-generierten Antworten diese explizit kenntliche macht und darauf hinweist, dass diese nicht qualitätsgesichert sind. Die Chatbots sind damit lediglich Informationssysteme und keine Bewertungssysteme und haben demnach keinen Einfluss bzw. Entscheidungsbefugnis auf die Interaktion zwischen Chatbotbetreibern und Chatbotnutzenden. Die Chatbotplattform gilt somit nicht als Hochrisiko-KI-System, da sie weder den Kriterien aus Art. 6 (1) KI-VO noch einer der Kategorien aus Anhang III KI-VO entspricht.
Erfüllung Transparenzpflichten
Die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO werden wie folgt erfüllt:
Der Chatbot stellt sich bereits in der Willkommensnachricht als künstliches System vor und erweckt nicht den Anschein einer Kommunikation mit einem echten Menschen.
Zusätzlich werden KI-generierte Antworten nochmals explizit gekennzeichnet und die verwendeten Informationsquellen offengelegt.
Art. 50 (2)-(4) treffen nicht zu